Integrative Chinesische Medizin in München – Behandlungsablauf

Wenn Sie Interesse an einer Behandlung mit komplementärmedizinischen Methoden (Chinesische Medizin, naturidentischer Hormontherapie, Mikronährstofftherapie, Frequenztherapie) in unserer Praxis für Integrative Chinesische Medizin in München haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Email Kontakt zu uns auf. Meine Mitarbeiterinnen werden Sie nach Ihrem Behandlungswunsch fragen. Diese Information ist für mich wichtig, da ich bei einigen Diagnosen persönlich mit Ihnen Rücksprache halten werde, um zu klären, ob eine zusätzliche Diagnostik der westlichen Medizin erforderlich ist.

Seit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz müssen Patientenen vor dem ersten Termin schriftlich über Kosten u. ä. informiert werden. Deshalb bekommen Sie von uns einige Unterlagen (Behandlungsvertrag, Anamnesebogen, Informationen zu komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden und Terminvereinbarungen) per E-Mail-Anhang, Fax oder Post zugeschickt. Bitte füllen Sie alles aus und lassen uns die unterschriebenen Unterlagen zukommen. Ich entscheide dann aufgrund Ihrer persönlichen Vorgeschichte und/oder Ihres Behandlungswunschs, wie viel Zeit für das Erstgespräch (meist 60 Minuten) eingeplant werden soll. Meine Mitarbeiterinnen nehmen umgehend Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren zeitnah einen Termin.

Erstgespräch – Anamnese

Bitte bringen Sie unbedingt alle auswärtigen Befunde wie OP-Berichte, Blutanalysen, Arztbriefe usw. zum ersten Gespräch in meiner Praxis mit! Ebenso bitte alle Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (Mikronährstoffe) in der Originalpackung oder als Beipackzettel mitbringen – Blister reichen nicht! So können wir gemeinsam beim ersten Termin alle wichtigen Begleitumstände in die weitere Vorgehensweise miteinbeziehen und die für Sie am besten geeignete komplementärmedizinische Therapiemethode auswählen. Falls erforderlich, erstelle ich für Sie eine Rezeptur nach der Chinesischen Medizin, für Mikronährstoffe oder für naturidentische Hormone.

Folgetermine

Bei Behandlung mit Chinesischer Medizin (siehe hier)

Meist kommen Sie alle zwei Wochen zur Behandlung: Sie erhalten ein neues Arzneistoffrezept bzw. ein Wiederholungsrezept. Und ich mache bei Ihnen eine Akupunktur ggf. Moxibustion. Für die Akupunktur verwende ich ausschließlich sterile Einmalnadeln, die nach der Behandlung sachgerecht entsorgt werden. Bei akuten und/oder schweren Beschwerden kann es sein, dass wir mehrmals wöchentlich akupunktieren müssen. Planen Sie etwa 45 Minuten für die einzelnen Termine ein.

Bei Behandlung mit Naturidentischer Hormontherapie (siehe hier)

Für Frauen, die Hormone verschrieben bekommen, sind die Wiederholungstermine deutlich seltener. Meist sehen wir uns nach drei Monaten wieder und legen dann die Abständen individuell fest.

Bei Behandlung mit Mikronährstoffen (siehe hier)

Wir legen zusammen die Kontrolltermine fest. Oft reichen halbjährliche bis jährliche Termine.

Bei Behandlung mit Frequenztherapie (siehe hier)

Meist kommen Sie alle zwei bis vier Wochen zur Behandlung; oft wir die Frequenztherapie mit Akupunktur kombiniert, wo durch ein Wirkverstärkung erzielt werden kann.

Wartezeiten

In meiner Praxis gibt es relativ kurze Wartezeiten. Bitte seien Sie pünktlich! Wir alle danken es Ihnen! Für ein Erstgespräch schwanken die Wartezeiten auf einen Termin je nach Jahreszeit und Nachfrage von ein bis sechs Wochen. Aber es lohnt sich immer, auch kurzfristig anzurufen, da wir Sie auf die Warteliste für abgesagte Termine setzen können.

Versäumte Termine

Bitte sagen Sie rechtzeitig ab! Sonst haben wir organisatorische Schwierigkeiten, die Termine anderweitig zu vergeben. Rechtzeitig bedeutet an Wochentagen (montags bis freitags) zu Zeiten der Sprechstunde mindestens 48 Stunden vorher abzusagen! Zum Beispiel sollten Sie donnerstags Bescheid geben, wenn Sie Ihren Termin am Montag nicht wahrnehmen können. Sollten wir bei zu kurzfristigen Absagen den Termin nicht mehr vergeben können, behalten wir uns das Recht vor, den Termin in Rechnung zu stellen.

Begleitung

Gerne dürfen Sie Begleitpersonen und Kinder mit in die Praxis bringen. Sie können im gemütlichen Wartezimmer Platz nehmen und einen Tee aus dem Samowar trinken. Wenn die Kinder bei der Akupunktur anwesend sein wollen / sollen, erkläre ich ihnen, was ich mache. Normalerweise funktioniert das ab einem Alter von ca. zweieinhalb Jahren problemlos. Bei Bedarf können auch meine Mitarbeiterinnen versuchen, sich um die Kleinen zu kümmern.

Hunde sind willkommen

Ihren Hund können Sie sehr gerne mitbringen. Auf der Toilette steht ein Trinknapf gegen den Durst der Vierbeiner bereit.

Arzneimittelsicherheit

Die chinesischen Arzneimittel werden von darauf spezialisierten Apotheken gemischt und bei Bedarf abgekocht und / oder versandt. Jede einzelne Arzneistoff-Charge muss mit einem Prüfzertifikat versehen sein, das über eine etwaige Belastung mit Pestiziden und / oder Schwermetallen Auskunft gibt. Die Apotheken sind verpflichtet, diese Zertifikate auf Wunsch vorzuzeigen. Deshalb ist es nicht empfehlenswert, chinesische Fertigarzneistoffe über das Internet zu kaufen!

Mehr Informationen: Centrum für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA)  https://www.ctca.center/de/

Abrechnungsmöglichkeiten

Als Ärztin bin ich verpflichtet, nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abzurechnen. Eine Rechnung können Sie jederzeit bekommen; am einfachsten sagen Sie mir Bescheid, wenn Sie zum Termin kommen, und ich stelle die Rechnung nach Behandlungsende aus.

Private Krankenkassen

Die meisten Privatversicherungen übernehmen (einen Großteil) der Kosten für die Behandlung mit Chinesischer Medizin, Naturidentischer Hormontherapie und Frequenztherapie; allerdings gibt es immer wieder Ärger wegen der Übernahme der chinesischen Arzneistoffrezepturen und Mikronährstoffe. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an mich. Ich brauche dazu die schriftliche Begründung der Krankenkasse, weshalb die Kostenübernahme abgelehnt wurde. Falls der Grund einen Widerspruch möglich erscheinen lässt, werde ich für Sie Argumente und Gerichtsurteile zusammenstellen und Ihnen schriftlich zukommen lassen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen ggf. auf dem Weg der Kostenerstattung (§ 13 SGBV) meine Behandlung.

Zusatzversicherungen

Viele Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren zahlen die Therapie mit Chinesischer Medizin, Arzneistoffrezepturen und Akupunktur, Hormontherapie, Mikronährstofftherapie und Frequenztherapie – aber nur bei Heilpraktikern! Fragen Sie ggf. bei Ihrer Versicherung nach.

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